Die Politik hat gehandelt
Bereits 2004 hat der Gesetzgeber den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch auf eine hausarztzentrierte Versorgung (HZV) eingeräumt. Dazu sollten die Kassen Verträge mit Hausärzten und Gruppen von Hausärzten abschließen. Die Versicherten verpflichten sich für mindestens ein Jahr, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen. Die Teilnahme an einer solchen HZV ist freiwillig. Weil die Krankenkassen in den vergangenen Jahren nicht bereit waren, diese Vorschriften aktiv umzusetzen, sah sich die Politik zum Handeln gezwungen. Der Bundestag bestimmte, dass bis zum 30. Juni 2009 alle Kassen eine HZV anbieten müssten – und zwar für alle ihre Versicherten im gesamten Bundesgebiet. Damit wolte der Gesetzgeber eine Alternative zum alten System der Kassenärztlichen Vereinigungen schaffen: Die Kassen sollten sich für die Verträge direkt an Gemeinschaften wenden, die mehr als die Hälfte der Allgemeinmediziner in einem Bundesland vertreten.
Viele Kassen blockieren
die Umsetzung des Gesetzes
Bereits im Dezember 2008 sind alle Krankenkassen von den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes zu Vertragsverhandlungen eingeladen worden. Allen Krankenkassen wurde ein Eckpunktepapier als Grundlage für die Vertragsverhandlungen übersandt. Im Nachgang wurden im Januar und Februar 2009 wiederum alle Krankenkassen zu Verhandlungen aufgefordert. In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde dieses Vertragsangebot seitens der Krankenkassen nicht akzeptiert, ohne dass ein alternatives Vertragsangebot durch die Kassen erfolgte. In zahlreichen Fällen ist nicht einmal eine Stellungnahme zum Vertragsangebot der Hausärzteverbande erfolgt. Mit einigen Krankenkassen gab es auch mehrere intensive Verhandlungstermine, ohne dass allerdings eine Einigung erzielt werden konnte.
Der Stichtag 30. Juni ist inzwischen verstrichen, ohne dass es zum erwartetenden Abschluss von Verträgen mit den Krankenkassen gekommen ist. Einzig die AOK Bayern und die AOK Baden-Württemberg bieten ihren Versicherten bisher eine umfassende hausarztzentrierte Versorgung an. Auch ein Teil der zahlreichen Betriebskrankenkassen, nämlich in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, bekannten sich noch vor dem Ablauf der Frist zu einer starken, qualitativ hochwertigen hausärztlichen Versorgung. Alle anderen Kassen sind bisher dem Wunsch des Gesetzgebers nach einer schnellen flächendeckenden Versorgung für ihre Versicherten nicht nachgekommen. Die Gründe sind unklar; man kann nur vermuten, dass einige Kassen schlichtweg kein Interesse an einer besonderen hausärztlichen Versorgung haben, andere befürchten womöglich Mehrkosten, die ihnen die hausärztliche Versorgung nicht wert ist.
Nun vermitteln unabhängige Schlichter
Wie es das Gesetz vorsieht, haben die Hausärzteverbände bei allen Kassen, die die Frist haben verstreichen lassen, ein Schiedsverfahren eingeleitet. Damit alle Versicherten in den Genuss einer zukunftsfähigen HZV kommen können, sollen jetzt unabhängige Experten, sogenannte Schiedspersonen, gemeinsam mit Ärzten und Kassen die Verträge aushandeln bzw. den Vertragsinhalt festlegen. Der Hausärzteverband setzt sich dafür ein, die bereits erprobten Qualitätsanforderungen und ein einfaches Honorarsystem möglichst in ganz Deutschland einzuführen. Für die Patienten wäre das ein Segen, da die Beziehung zum Hausarzt nicht mehr durch Bürokratie und enormen Kostendruck belastet wäre, wie es im bisherigen KV-System der Fall ist.

