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So funktioniert die HZV-Ampel

 

Geben Sie in das Suchfeld Ihre Krankenkasse und / oder Ihre Region ein und starten Sie die Suche. Sie erhalten eine Liste, in der Ihnen für jeden Eintrag eine Ampelfarbe angezeigt wird.

Grün bedeutet, dass die Krankenkasse einen Vertrag zur HZV nach neuem Recht mit einem der Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes -  teilweise unter Beteiligung von anderen Verbänden - abgeschlossen hat. Sie können bei dieser Kasse von den Vorteilen einer HZV voll profitieren.

Gelb bedeutet, dass die Krankenkasse zurzeit in Verhandlungen mit den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes steht.
Versicherte dieser Kasse haben die Aussicht, bald von den Vorteilen einer HZV voll profitieren zu können.

 

Rot bedeutet, dass sich diese Krankenkasse bisher über den Verhandlungsweg nicht verpflichtet hat, ihren Versicherten eine HZV nach neuem Recht anzubieten,  obwohl sie bis zum 30.06.2009 hierzu einen Vertrag hätte schließen müssen. Gegenüber dieser Krankenkasse wird entweder die Einleitung des gesetzlich bestimmten Schiedsverfahren vorbereitet, die Einleitung des Schiedsverfahrens ist schon beantragt oder das Schiedsverfahren läuft bereits. Eine unabhängige Schiedsperson wird dann im Rahmen dieses Verfahren den Vertragsinhalt der HZV festlegen; eine Einigung mit der Kasse im laufenden Schiedsverfahren ist bis zum Schiedsspruch möglich.



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